Täglich von 9 - 12 Uhr bieten wir eine offene Sprechstunde in Asylsachen an. In dieser Zeit können Sie ohne Terminvereinbarung in unserer Kanzlei vorbeikommen, insbesondere dann, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten haben und eine Frist abzulaufen droht.
Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind während den genannten Bürozeiten auch telefonisch für Sie zu erreichen.